Provimmo
Immobiliendienstleistung
Herzogstrasse 48
5000 Aarau
Hat eine Person mehrere Erbberechtigte, bilden diese bei deren Tod eine Erbengemeinschaft (Art. 602 ZGB). Weil Erbengemeinschaften automatisch entstehen, sind sie Zwangsgemeinschaften. Das heisst: Die Erben sind, ob sie wollen oder nicht, Teil der Erbengemeinschaft. Ein weiteres Merkmal der Erbengemeinschaft ist der Besitz der Erbmasse im Gesamteigentum. Die Erben können nicht allein über bestimmte Teile der Erbschaft verfügen, sondern besitzen gemeinsam alles. Und weil nebst Rechten auch Pflichten an die Erben übergehen, haften sie gemeinsam. Ausserdem müssen sie alle Beschlüsse zum Nachlass einstimmig fällen. Diese nicht einfache Ausgangslage kann gerade bei Liegenschaften zu Problemen führen. Ebenfalls zu beachten: Die Erbengemeinschaft entsteht zwar automatisch, doch sie kann erst über die Erbschaft verfügen und zum Beispiel ein Konto auflösen, wenn die Erbscheine ausgestellt wurden.
Die Erben haften solidarisch
Ein Streitpunkt in Erbengemeinschaften ist die Solidarhaftung: Erben haften für die Versäumnisse anderer Erben. Und das nicht nur mit dem Erbvermögen, sondern auch mit ihrem privaten Vermögen. Finanzielle Verpflichtungen, etwa der Hypothekarzins oder das Honorar des Stockwerkeigentumsverwalters, können beim einen Erben eingefordert werden, falls ein anderer seinen Anteil nicht bezahlt. Zieht einer der Erben nicht am selben Strick, bringt das für alle anderen einen zeitlichen und möglicherweise auch finanziellen Mehraufwand mit sich.
Das Einstimmigkeitsprinzip
Die Erbengemeinschaft muss einvernehmliche Lösungen finden, was manchmal schwierig ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Erbe das Haus behalten will, alle anderen es aber verkaufen möchten. Für diese Pattsituation hat der Gesetzgeber eine Lösung: die Erbteilungsklage. Sie erlaubt es einem Erben, seinen Anteil einzufordern und aus der Erbengemeinschaft auszutreten. Solche Klagen sind jedoch kostspielig und langwierig, darum sind sie der letzte Ausweg. Vor dem Gang zum Richter empfiehlt sich eine Mediation. Falls das nicht klappt: Das Recht auf Erbteilungsklage verjährt nicht.
Verkauf, Teilung und Versteigerung einer Liegenschaft
Erbanteil verkaufen
Möglich ist auch, dass ein Erbe seinen Anteil dem oder den anderen verkauft. Der einfachste Weg wäre es, die Liegenschaft schätzen zu lassen und die Differenz über eine Zahlung auszugleichen. Diese Lösung hat einen Nachteil: Liegenschaften verfügen über unterschiedliche Potenziale. Wenn der Wert nach der Aufteilung stark steigt, fühlt sich der Erbe benachteiligt, der nicht vom Mehrwert profitiert. Um dies zu vermeiden, empfiehlt es sich, Immobilienexperten zu beauftragen, die Liegenschaft zu bewerten und ihr Potenzial zu analysieren. Dann können die Erben bei der Ausgleichszahlung die mögliche Wertsteigerung berücksichtigen.
Fortgesetzte Erbengemeinschaft
Falls eine Erbengemeinschaft funktioniert, kann sie als fortgesetzte Erbengemeinschaft über Jahre oder Jahrzehnte zusammenbleiben. Allerdings sollten sich die Mitglieder bewusst sein, dass solche Gemeinschaften volatil sind und sich immer wieder neu zusammensetzen. Wenn Erben sterben kommen neue Mitglieder, die nicht alle kennen, und die Gemeinschaft wird grösser und heterogener. Darum ist es sinnvoll, langfristig zu denken. Erbengemeinschaften sind möglich, tauglich, brauchbar, sollten aber irgendwann aufgelöst werden.
Tipps für Erbengemeinschaften
Werden Liegenschaften auf der Grundlage einer einfachen Objektbewertung ohne Potenzialanalyse verteilt, geraten sich die Erben später oft in die Haare, weil das Haus mit wenig Investitionen oder einer Umnutzung auf einmal viel mehr wert ist.
Achten Sie bei der Aufteilung von Liegenschaften darauf, dass Sie und Ihre Miterben nicht unnötig hohe Grundstückgewinnsteuern bezahlen müssen.
Schieben Sie die Auflösung nicht auf die lange Bank. Mit jedem Erben, der stirbt, stossen neue Erben zur Gemeinschaft. Je grösser die Erbengemeinschaft ist, desto schwieriger wird es, einstimmig zu entscheiden.
Häufige Fragen
Wer entscheidet bei einer Erbengemeinschaft?
Alle Mitglieder der Erbengemeinschaft müssen gemeinsam und einstimmig entscheiden. Falls das nicht klappt, bietet sich eine Mediation an. Wenn auch diese scheitert, kann man eine Erbteilungsklage einreichen.
Wer darf Konten nach dem Tod auflösen?
Ein Erbe darf nach dem Tod einer Person das Konto erst dann auflösen, wenn der Erbschein ausgestellt worden ist.
Wie lange darf eine Erbengemeinschaft bestehen?
Im Grundsatz darf eine Erbengemeinschaft zeitlich unbeschränkt fortbestehen. Weil die Erben irgendwann jedoch auch sterben und deren Erben ihren Platz in der Erbengemeinschaft einnehmen, sollte eine Erbengemeinschaft nur so lange wie nötig bestehen.
Was passiert, wenn sich die Erben nicht einigen können?
Falls das nicht klappt, bietet sich eine Mediation an. Wenn auch diese scheitert, kann man eine Erbteilungsklage einreichen.
Kann eine Erbengemeinschaft ein Haus verkaufen?
Eine Erbengemeinschaft kann ein Haus verkaufen, wenn alle Mitglieder der Erbengemeinschaft damit einverstanden sind.
Kann ich meinen Erbteil am Haus verkaufen?
Ein Erbe kann seinen Erbteil an den oder die anderen Erben verkaufen, nicht aber an eine Drittperson ausserhalb der Erbengemeinschaft.
Wird bei einer Tilgungsversteigerung das ganze Haus versteigert?
Ja, bei einer Teilungsversteigerung wird die Liegenschaft als Ganzes versteigert.
Sind auch Sie Teil einer Erbengemeinschaft und benötigen Unterstützung beim Haus- oder Wohnungsverkauf? Gerne bieten wir Ihnen unsere fachkundige Einschätzung zu Ihrer persönlichen Situation an und begleiten Sie bei Bedarf bei der Veräusserung der bestehenden Liegenschaft.
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